Hinweise zum Ausfüllen des "Berufsausbildungsvertrag Online"
Bei der Erstellung des Berufsausbildungsvertrages durch die Handwerkskammer wird unter Punkt F die angemessene Vergütung und unter Punkt G der Urlaubsanspruch eingetragen. Hier werden die tariflich festgesetzten Werte oder Empfehlungen als Berechnungsgrundlage verwendet. Den Urlaub bei Fortführung der Ausbildung mit einem Anschlussvertrag berechnen wir im neuen Berufsausbildungsvertrag mit einem Zwölftel des Jahresurlaubsanspruches für jeden vollen Monat des Bestehens des Ausbildungsverhältnisses.
Unter Punkt F wird außerdem die ab 1. Januar 2020 gesetzlich geltende Mindestausbildungsvergütung (MiAV) berücksichtigt. Eine Unterschreitung der gesetzlichen MiAV ist nur möglich, wenn die Tarifvergütung unterhalb der MiAV liegt und der Ausbildungsbetrieb nach § 3 Abs. (1) TVG Mitglied in einer Tarifvertragspartei ist. Die Tarifgebundenheit muss der Ausbildungsbetrieb der Handwerkskammer schriftlich (Datenblatt Feld „Mitglied Tarifvertragspartei“) nachweisen.
Außertarifliche Vereinbarungen (z.B. durch eine Betriebsvereinbarung) können nur berücksichtigt werden, wenn unter Sonstige Vereinbarungen / Änderungen im Feld Bemerkung im Lehrvertrag Online von Ihnen entsprechende Angaben gemacht werden.
Mustervertrag hier ansehen (pdf-Format)
Soweit in nachfolgendem Formular keine geschlechtsneutrale Formulierung gewählt wird, dient dies allein der Vereinfachung der Lesbarkeit. Auch dort werden alle Menschen angesprochen – unabhängig von ihrem Geschlecht (m/w/d).
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Ihr Ansprechpartner für die Landkreise Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen
Christian Rombach
Fachbereich Lehrlingsrolle
Telefon: 0761 21800-200
christian.rombach@hwk-freiburg.de
Ihre Ansprechpartnerin für die Landkreise Lörrach und Ortenau
Christiane Kabis
Fachbereich Lehrlingsrolle
Telefon: 0761 21800-210
christiane.kabis@hwk-freiburg.de